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Hausunterricht bei Schülern mit längerfristiger Erkrankung

Hausunterricht können Schüler erhalten, die

bulletvoraussichtlich länger als 6 Unterrichtswochen am Unterricht in der Schule nicht teilnehmen können oder
bulletwegen einer lange dauernden Krankheit wiederkehrend den Unterricht an bestimmten Tagen versäumen müssen. Für die Erteilung des Hausunterrichts sind grundsätzlich die Schulen zuständig, die die Berechtigten ohne die Krankheit besuchen würden (Stammschulen). Hausunterricht wird von der Schule für Kranke erteilt,
bulletwenn zu erwarten ist, dass die Schüler in absehbarer Zeit wieder im Krankenhaus betreut werden müssen oder
bulletwenn die Schüler wegen Krankheit in die frühere Stammschule nicht mehr zurückkehren werden oder
bulletwenn die Behandlung durch das Krankenhaus in ambulanter Form fortgesetzt wird oder
bulletwenn die Wiederherstellung der Gesundheit nicht zu erwarten ist oder
bulletwenn die Schule für Kranke sonst nach § 4 Abs. 3 der Verordnung über den Hausunterricht für zuständig erklärt wurde.

Formulare für den Antrag auf Hausunterricht

Kontaktaufnahme über die Schulleitung:

Schulleitung Staatliche Schule für Kranke, Nordring 2, 95445 Bayreuth
Tel: 0921/ 2832-50/51, Fax: -53