Hausunterricht können Schüler erhalten, die
| voraussichtlich länger als 6 Unterrichtswochen am Unterricht in der Schule nicht teilnehmen können oder | |
| wegen einer lange dauernden Krankheit wiederkehrend den Unterricht an bestimmten Tagen versäumen müssen. Für die Erteilung des Hausunterrichts sind grundsätzlich die Schulen zuständig, die die Berechtigten ohne die Krankheit besuchen würden (Stammschulen). Hausunterricht wird von der Schule für Kranke erteilt, | |
| wenn zu erwarten ist, dass die Schüler in absehbarer Zeit wieder im Krankenhaus betreut werden müssen oder | |
| wenn die Schüler wegen Krankheit in die frühere Stammschule nicht mehr zurückkehren werden oder | |
| wenn die Behandlung durch das Krankenhaus in ambulanter Form fortgesetzt wird oder | |
| wenn die Wiederherstellung der Gesundheit nicht zu erwarten ist oder | |
| wenn die Schule für Kranke sonst nach § 4 Abs. 3 der Verordnung über den Hausunterricht für zuständig erklärt wurde. |
Formulare für den Antrag auf Hausunterricht
Kontaktaufnahme über die Schulleitung:
| Schulleitung | Staatliche Schule für Kranke, Nordring 2, 95445 Bayreuth Tel: 0921/ 2832-50/51, Fax: -53 |